Norman C. Bandi hat in der Handelszeitung vom 3. Februar 2010 einen sehr informativen Artikel zum ESTA Prozess unter dem Titel „Neuer Papierkrieg für Flüge in die USA“ geschrieben. Da alle Amerikareisenden davon betroffen sind, weil nun neu ein Ausdruck der ESTA-Bestätigung für die Einreise nach Amerika benötigt wird, möchten wir den Artikel unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten:
„Wer beim Check-in vor seinem USA-Flug keinen Ausdruck des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) vorweisen kann, wird nicht mehr mitgenommen. Ein Jahr nach der Einführung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist für Schweizer Amerika-Reisende die Schonfrist vorbei: Passagiere, die für ihren Flug in die USA keinen Papierausdruck dieses elektronischen Einreise-Dokuments mit sich führen, riskieren, am Flughafen stecken zu bleiben. Vorher genügte es, sich online bei den amerikanischen Behörden zu registrieren, ohne dies beweisen zu müssen – damit ist es nun vorbei. Pro Monat fliegen im Schnitt rund 30 000 Personen von der Schweiz nach Amerika.
Auf Anfrage der «Handelszeitung» erklärt Werner E. Wiedmer, Chairman des Visit USA Committee Switzerland, das neue Prozedere; im Komitee sind die wichtigsten touristischen Amerika-Dienstleister organisiert. «Seit 21. Januar 2010 dürfen Passagiere Flugzeuge mit Endziel USA nicht mehr boarden, wenn sie nicht im Besitz des ESTA-Formulars sind. Die Kontrolle muss von den Airlines beim Check-in vorgenommen werden. Dafür wird von den Passagieren ein Ausdruck des ESTA benötigt, der vorgewiesen werden muss.»
Nicht zuletzt dürfte der kürzlich vereitelte Terroranschlag auf eine Maschine am Flughafen Detroit zur Verschärfung der Einreise-Kontrollen geführt haben. Betroffen sind die amerikanischen bzw. die in die USA operierenden Fluggesellschaften, da sie vom US Department of Homeland Security neu mit saftigen Bussen belegt werden, wenn sie Amerika-Reisende befördern, die keine ESTA-Belege dabeihaben. «Weil Passagiere ohne ESTA-Ausdruck die Airlines viel Geld kosten, blocken sie diese nun rigoros ab», sagt Wiedmer. Die Rede ist von Strafen pro Vorfall in mindestens vierstelliger Höhe.
Ein Ratschlag zur Prophylaxe
Dabei lässt sich das Problem mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ganz einfach in den Griff bekommen, so Wiedmer. Egal, ob man schon morgen, in drei Monaten oder noch später in die USA fliegen wolle: «Weil das einmal erteilte ESTA-Okay zwei Jahre gültig ist und vor künftigen Amerika-Flügen nicht aktualisiert werden muss, kann man sich prophylaktisch registrieren und die Bestätigung ausdrucken.» Der Vorgang daure im Internet bloss ein paar Minuten.
Offiziell wird empfohlen, ESTA spätestens 72 Stunden vor Abflug einzuholen. Werner E. Wiedmer fügt hinzu: «Dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift, sondern ein Rat.» In Extremsituationen sei es denkbar, sich sogar am Flughafen selbst die Einreise-Bewilligung zu beschaffen. «Grundsätzlich ist es möglich, im Notfall kurz vor dem Check-in ESTA zu beantragen – falls ein Zugang zum Internet vorhanden ist. Im Regelfalle wird ESTA innert Sekunden erteilt und ist ab sofort aktiv.» Doch dieses Szenario dürfe nicht zur Regel werden.
Wichtig ist laut Wiedmer, dass man für seinen ESTA-Antrag immer die offiziellen Kanäle nutzt: Direkt auf https://esta.cbp.dhs.gov der Homeland Security oder via http://bern.usembassy.gov der amerikanischen Botschaft in der Schweiz (anschliessend Link «Visa Waiver Program» anklicken). Denn nur über die staatlichen Homepages mit dem Kürzel «gov» sei der Antrag garantiert kostenlos. «Diesbezüglich ist es in letzter Zeit zu einigen Missverständnissen gekommen, da viele Reisende die Instruktionen nicht richtig lesen.»
Vorsicht vor ESTA-Abzockern
Nach wie vor gibt es gemäss Wiedmer eine Reihe von vermeintlich offiziellen Stellen, die im Internet ihre Dienste für die ESTA-Vermittlung anbieten und dafür zwischen 45 und 50 Dollar pro Person in Rechnung stellen. «Im Moment, in dem heute Geld für ESTA verlangt wird, läuft etwas nicht gut», sagt Wiedmer. Es handle sich dabei zwar nicht um Betrug, aber sicher um eine Gaunerei. Wiedmer ergänzt: «Diese Organisationen haben den Auftritt der amerikanischen Behörden nachgemacht und knöpfen den Leuten Geld ab für ein Dokument, das nach wie vor kostenlos zu haben ist.»
Solche Domains lauten auf seriös anmutende Namen wie https://esta-ch.org, www.estaswiss.org oder www.esta-schweiz.ch.“
Markus Niemann
20. April 2010 — 08:52
Ich habe ein zusätzliches Problem,am Tag an dem ich den Antrag ausgefüllt habe hat mein Drucker gestreikt, konnte den Antrag somit nicht gleich ausdrucken. Habe jetzt versucht mich nochmal mit meinen Daten einzuloggen u den Antrag zu bearbeiten.Das hat soweit geklappt nur kann ich das ganze nicht ausdrucken.Er druckt mir den Antrag,aber ohne von mir ausgefüllte Einträge.
Mfg
M.Niemann
Stefan
20. April 2010 — 09:20
Guten Morgen Herr Niemann. Haben Sie es schon einmal an einem anderen Computer versucht? Ansonsten vielleicht einmal bei der Botschaft nachfragen.
Patricia
22. Mai 2010 — 01:18
Hab da ein Problem: Beim ESTA – Antrag ist der Punkt aufgeführt: Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen ?
Ich wurde schon wegen Btm verurteilt, aber ich kann ja jetzt diesen Punkt nicht mit Ja ankreuzen wenn alles andere aus diesem Text nicht zutrifft oder ? Und ich bekam damals auch „nur“ eine Geldstrafe, die allerdings im Führungszeugnis aufgezeigt wird ! Was hab ich da jetzt zu tun ? Schließlich will ich ja nicht einreisen um dort kriminelle Handlungen oder ähnliches durchzuführen…..Ich bitte um eine Antwort.
MfG Patricia
Stefan
22. Mai 2010 — 14:28
Hallo Patricia und vielen Dank für deine Frage betreffend dem ESTA Formular. Ich glaube Ehrlichkeit währt am längsten. Am besten fragst du einmal bei der entsprechenden Botschaft nach.
Sretomir
20. Oktober 2011 — 08:39
Hallo Stefan,
Ich habe auch ein Problem, am Tag an dem ich den Antrag ausgefüllt hatte ich keinen Drucker , konnte den Antrag nicht gleich ausdrucken. Wie und wo kann ich mein Antrag finden?
Stefan
20. Oktober 2011 — 09:30
Hallo Sretomir. Du kannst einfach unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ beim Punkt „Update or Check the Status of a Previously Submitted Authorization to Travel to the United States“ deine Daten nochmals eingeben und dann zeigt es dir deinen Antrag an.
Evelyne
19. September 2012 — 21:38
HGuten Tag, morgen um 17uhr geht meihn Flieger in die USA da mein Reisepass aber gerade eben erst angekommen ist, kann ich nun leider nicht früher den Esatantrag stellen bin damit unter den 72h zudem habe ich keine Kreditkarte, mein Reisepartner (denn ich bis zum Treffen auf dem Flughafen nicht ehr sehe) hat jedoch eine… Kann man dass auch da noch nachholen?
Stefan
19. September 2012 — 21:55
Hallo Evelyne. Vielen Dank für deine Mitteilung. ESTA Anträge können jederzeit vor Reiseantritt in die Vereinigten Staaten eingereicht werden. Das U.S.-Ministerium für Heimatzschutz (Department of Homeland Security – DHS) empfiehlt, Anträge auf Reisegenehmigung mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise einzureichen.
Entweder habt ihr ein Notebook dabei um am Flughafen den ESTA Antrag noch auszufüllen und zu hoffen, dass dieser sofort genehmigt wird oder du rufst ganz einfach deinen Reisepartner an, damit er für dich den Antrag ausfüllt. Zudem empfehle ich dir für Amerika immer eine Kreditkarte. Es ist schliesslich das Land der unbegrenzten Möglichkeiten 😉
Ivette
23. September 2012 — 21:59
hallo, wir fliegen von basel über london nach new york. welche der beiden abflugorte und fluggesellschaften trag ich in den esta antrag ein?
Stefan
23. September 2012 — 22:34
Gemäss ESTA Angaben: Geben Sie den Namen der Stadt ein, von der aus Sie in die Vereinigten Staaten fliegen werden. Die Angabe der Stadt, in der der Antragsteller an Bord geht, ist freiwillig.
Christine
13. Dezember 2012 — 13:39
Hallo 🙂
ich habe den ESTA Antrag schon lange ausgefüllt und auch schon bezahlt, jetzt meine Frage (vielleicht auch eine blöde, aber sicher ist sicher)
Als ich den Antrag ausgefüllt habe und bezahlt habe, konnte ich diese Formulare als PDF Datei runterladen, habe aber per E-mail keine Bestätigung bekommen, ist das trotzdem so richtig oder müsste man da eine Bestätigung bekommen?
Liebe Grüße
Christine
SCHREIBÖCK
20. Februar 2014 — 23:15
ESTA Formular verloren