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ESTA Bestätigung ausdrucken für USA Reise

Norman C. Bandi hat in der Handelszeitung vom 3. Februar 2010 einen sehr informativen Artikel zum ESTA Prozess unter dem Titel “Neuer Papierkrieg für Flüge in die USA” geschrieben. Da alle Amerikareisenden davon betroffen sind, weil nun neu ein Ausdruck der ESTA-Bestätigung für die Einreise nach Amerika benötigt wird, möchten wir den Artikel unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten:

“Wer beim Check-in vor seinem USA-Flug keinen Ausdruck des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) vorweisen kann, wird nicht mehr mitgenommen. Ein Jahr nach der Einführung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist für Schweizer Amerika-Reisende die Schonfrist vorbei: Passagiere, die für ihren Flug in die USA keinen Papierausdruck dieses elektronischen Einreise-Dokuments mit sich führen, riskieren, am Flughafen stecken zu bleiben. Vorher genügte es, sich online bei den amerikanischen Behörden zu registrieren, ohne dies beweisen zu müssen – damit ist es nun vorbei. Pro Monat fliegen im Schnitt rund 30 000 Personen von der Schweiz nach Amerika.
Auf Anfrage der «Handelszeitung» erklärt Werner E. Wiedmer, Chairman des Visit USA Committee Switzerland, das neue Prozedere; im Komitee sind die wichtigsten touristischen Amerika-Dienstleister organisiert. «Seit 21. Januar 2010 dürfen Passagiere Flugzeuge mit Endziel USA nicht mehr boarden, wenn sie nicht im Besitz des ESTA-Formulars sind. Die Kontrolle muss von den Airlines beim Check-in vorgenommen werden. Dafür wird von den Passagieren ein Ausdruck des ESTA benötigt, der vorgewiesen werden muss.»

Nicht zuletzt dürfte der kürzlich vereitelte Terroranschlag auf eine Maschine am Flughafen Detroit zur Verschärfung der Einreise-Kontrollen geführt haben. Betroffen sind die amerikanischen bzw. die in die USA operierenden Fluggesellschaften, da sie vom US Department of Homeland Security neu mit saftigen Bussen belegt werden, wenn sie Amerika-Reisende befördern, die keine ESTA-Belege dabeihaben. «Weil Passagiere ohne ESTA-Ausdruck die Airlines viel Geld kosten, blocken sie diese nun rigoros ab», sagt Wiedmer. Die Rede ist von Strafen pro Vorfall in mindestens vierstelliger Höhe.

Ein Ratschlag zur Prophylaxe
Dabei lässt sich das Problem mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ganz einfach in den Griff bekommen, so Wiedmer. Egal, ob man schon morgen, in drei Monaten oder noch später in die USA fliegen wolle: «Weil das einmal erteilte ESTA-Okay zwei Jahre gültig ist und vor künftigen Amerika-Flügen nicht aktualisiert werden muss, kann man sich prophylaktisch registrieren und die Bestätigung ausdrucken.» Der Vorgang daure im Internet bloss ein paar Minuten.

Offiziell wird empfohlen, ESTA spätestens 72 Stunden vor Abflug einzuholen. Werner E. Wiedmer fügt hinzu: «Dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift, sondern ein Rat.» In Extremsituationen sei es denkbar, sich sogar am Flughafen selbst die Einreise-Bewilligung zu beschaffen. «Grundsätzlich ist es möglich, im Notfall kurz vor dem Check-in ESTA zu beantragen – falls ein Zugang zum Internet vorhanden ist. Im Regelfalle wird ESTA innert Sekunden erteilt und ist ab sofort aktiv.» Doch dieses Szenario dürfe nicht zur Regel werden.

Wichtig ist laut Wiedmer, dass man für seinen ESTA-Antrag immer die offiziellen Kanäle nutzt: Direkt auf https://esta.cbp.dhs.gov der Homeland Security oder via http://bern.usembassy.gov der amerikanischen Botschaft in der Schweiz (anschliessend Link «Visa Waiver Program» anklicken). Denn nur über die staatlichen Homepages mit dem Kürzel «gov» sei der Antrag garantiert kostenlos. «Diesbezüglich ist es in letzter Zeit zu einigen Missverständnissen gekommen, da viele Reisende die Instruktionen nicht richtig lesen.»

Vorsicht vor ESTA-Abzockern
Nach wie vor gibt es gemäss Wiedmer eine Reihe von vermeintlich offiziellen Stellen, die im Internet ihre Dienste für die ESTA-Vermittlung anbieten und dafür zwischen 45 und 50 Dollar pro Person in Rechnung stellen. «Im Moment, in dem heute Geld für ESTA verlangt wird, läuft etwas nicht gut», sagt Wiedmer. Es handle sich dabei zwar nicht um Betrug, aber sicher um eine Gaunerei. Wiedmer ergänzt: «Diese Organisationen haben den Auftritt der amerikanischen Behörden nachgemacht und knöpfen den Leuten Geld ab für ein Dokument, das nach wie vor kostenlos zu haben ist.»
Solche Domains lauten auf seriös anmutende Namen wie https://esta-ch.org, www.estaswiss.org oder www.esta-schweiz.ch.”

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4 Kommentare

  1. Ich habe ein zusätzliches Problem,am Tag an dem ich den Antrag ausgefüllt habe hat mein Drucker gestreikt, konnte den Antrag somit nicht gleich ausdrucken. Habe jetzt versucht mich nochmal mit meinen Daten einzuloggen u den Antrag zu bearbeiten.Das hat soweit geklappt nur kann ich das ganze nicht ausdrucken.Er druckt mir den Antrag,aber ohne von mir ausgefüllte Einträge.
    Mfg
    M.Niemann

  2. Guten Morgen Herr Niemann. Haben Sie es schon einmal an einem anderen Computer versucht? Ansonsten vielleicht einmal bei der Botschaft nachfragen.

  3. Hab da ein Problem: Beim ESTA – Antrag ist der Punkt aufgeführt: Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen ?
    Ich wurde schon wegen Btm verurteilt, aber ich kann ja jetzt diesen Punkt nicht mit Ja ankreuzen wenn alles andere aus diesem Text nicht zutrifft oder ? Und ich bekam damals auch “nur” eine Geldstrafe, die allerdings im Führungszeugnis aufgezeigt wird ! Was hab ich da jetzt zu tun ? Schließlich will ich ja nicht einreisen um dort kriminelle Handlungen oder ähnliches durchzuführen…..Ich bitte um eine Antwort.

    MfG Patricia

  4. Hallo Patricia und vielen Dank für deine Frage betreffend dem ESTA Formular. Ich glaube Ehrlichkeit währt am längsten. Am besten fragst du einmal bei der entsprechenden Botschaft nach.

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